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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

THE SELFCARE CLUB

1.

1. 1.

Gegenstand und Geltung

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten im Falle der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis für sämtliche Dienstleistungen, die von Sheyda Daban als Inhaberin des nicht protokollierten Einzelunternehmens „The Selfcare Club“, Herrenstraße 20/1, 4020 Linz (nachfolgend „SELFCARE“) erbracht werden.

1. 2.

SELFCARE ist nur bereit, zu den in diesen AGB geregelten Bedingungen zu kontrahieren und ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB anzubieten. Andere Vertrags-, Auftrags-, Geschäfts- oder sonstige Bedingungen sind ausgeschlossen und gelten nur, sofern und soweit deren Geltung von SELFCARE ausdrücklich anerkannt wurde. Konkludente Handlungen oder Schweigen von SELFCARE gelten nicht als Akzeptierung solcher Bedingungen.

1. 3.

Diese AGB können elektronisch auf der Website von SELFCARE www.selfcare-club.at abgerufen, ausgedruckt, downgeloaded und auf einem Speichermedium gespeichert werden.

2.

2.1.

Leistungen

SELFCARE bietet ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunden“) ihre Dienstleistungen zu den nachfolgenden Bedingungen an:

Persönliche Voraussetzungen, Eignung

 

Der Abschluss eines Vertrages mit SELFCARE ist nur voll geschäftsfähigen und eigenberechtigten Personen oder solchen, die mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer(s) gesetzlichen Vertreter(s) handeln, gestattet. Bei minderjährigen oder nicht eigenberechtigten Personen ist SELFCARE bei Kenntniserlangung der Geschäftsunfähigkeit zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt (aber nicht verpflichtet).

 

WICHTIGER HINWEIS für Yoga-Kurse: Von SELFCARE angebotene Yoga-Kurse sind nur für Personen geeignet, die sich in einer allgemein guten körperlichen und gesundheitlichen Verfassung befinden. Personen, welche an Krankheiten leiden oder schwanger sind, wird ausdrücklich empfohlen, vor dem Besuch von Yoga-Kursen einen Arzt zu konsultieren und ihre körperliche und gesundheitliche Verfassung untersuchen zu lassen. Sollte eine Person vor oder während der Absolvierung eines Yoga-Kurses Anzeichen für eine Erkrankung, Störung des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder andere gesundheitliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen verspüren, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, um mögliche Risiken auszuschließen. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von SELFCARE kann keinesfalls ärztliche Untersuchungen, Begleitungen oder Behandlungen ersetzen. Medizinische Ratschläge werden von SELFCARE nicht erteilt.

2.2.

Technische Voraussetzungen für digitale Leistungen

 

Um digitale Dienste von SELFCARE (zB die Website gemäß Punkt 1.3. und Social-Media-Dienste) oder von Drittanbietern (zB für den Abruf von Online-Veranstaltungen benötigte Streamingdienste wie Zoom oder MS-Teams) nutzen zu können, haben Kunden die erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen. So haben Kunden selbst auf eigene Kosten für geeignete Hard- und Software sowie für einen geeigneten Zugang zum Internet zu sorgen und auch die Verbindungskosten gegenüber Mobilfunk- und Internetbetreibern selbst zu tragen. Kunden wird, nicht zuletzt zur Vermeidung von Sicherheitsrisiken, empfohlen, ihre Software (wie Streamingdienste und Internetbrowser) auf dem aktuellen Stand zu halten und vor Beginn von Online-Veranstaltungen die technische Zugangsmöglichkeit zu prüfen. Sollten sich die allgemeinen technischen Standards in Zukunft verändern, so haben sich die Kunden diesen Veränderungen auf eigene Kosten anzupassen.

 

SELFCARE ist bemüht, eine möglichst hohe und sichere Verfügbarkeit und Funktionalität ihrer eigenen digitalen Dienste zu gewährleisten und Störungen und Fehler so gering wie möglich zu halten. SELFCARE schuldet aber keine ständige, uneingeschränkte, störungs- und fehlerfreie Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit ihrer digitalen Dienste.

2.3.

Angebot, Bestätigung, Vertragsabschluss

 

Angebote von SELFCARE sind stets freibleibend (unverbindlich), sodass sie nur eine Aufforderung an die Kunden darstellen, ihrerseits ein Angebot an SELFCARE zu legen, was in Form einer Anmeldung („Anmeldung“) erfolgt. Anmeldungen von Kunden sind rechtsverbindlich und werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich oder elektronisch (durch Ausfüllen und Absenden eines elektronischen Formulars über die Website gemäß Punkt 1.3. oder per E-Mail) unter Angabe der für die Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie nach Akzeptierung dieser AGB und Bestätigung der Kenntnisnahme der entsprechenden Rücktritts- und Widerrufsbelehrungen sowie -formulare (bei Anmeldung über die Website durch aktives Anklicken der jeweiligen Tick-Boxes) erfolgen, und zwar – bei begrenzter Teilnehmerzahl – in der Reihenfolge ihres Einlangens bei SELFCARE. Die aktuellen Preise, Termine und etwaige sonstige Daten (zB Anmeldeschlussdaten) sind der Website gemäß Punkt 1.3. zu entnehmen. SELFCARE behält sich vor, auch Anmeldungen nach Anmeldeschluss noch anzunehmen.

 

Rechtsgeschäfte (Verträge) kommen erst mit schriftlicher oder elektronischer Annahme der kundenseitigen Anmeldung durch SELFCARE („Anmeldebestätigung“) zustande. Eine automatisiert generierte Empfangsbestätigung per E-Mail, in welcher zB eine elektronische Anmeldung des Kunden nochmals angeführt wird, dokumentiert jedoch lediglich den Eingang desselben bei SELFCARE und stellt noch keine Annahme von SELFCARE dar.

2.4.

Workshops, Kurse und Events („Veranstaltungen“)

 

Informationen über Inhalt, Ziele und voraussichtliche Dauer von Veranstaltungen werden in der auf der Website abrufbaren Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben. Veranstaltung dienen ausschließlich des persönlichen Wohlbefindens und der persönlichen Wissensvermittlung und sind daher personenbezogen. Für alle von SELFCARE angebotenen Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmeranzahl von 4 (vier) Personen. SELFCARE behält sich vor, Veranstaltungen, bei denen die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird, nicht stattfinden zu lassen bzw abzusagen, ohne dadurch ersatzpflichtig zu werden.

 

Bei Veranstaltungen kann es aus diversen Gründen auch zu (zT kurzfristigen) organisatorisch bedingten Änderungen kommen. SELFCARE behält sich daher das Recht vor, Veranstaltungen allgemein aus wichtigen und sachlichen Gründen auch kurzfristig zu ändern, abzusagen oder zu verschieben oder Präsenz-Veranstaltungen (siehe Punkt 2.4.1.) sofern möglich virtuell als Online-Veranstaltung (siehe Punkt 2.4.2.) abzuhalten. Wichtige, sachliche Gründe sind insbesondere Verhinderung von Trainern (bspw durch Krankheit), ergangene Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen, Nichterreichen bzw Herabsinken der Mindest-Teilnehmerzahl und unvorhergesehene Ereignisse (wie Epidemien, Pandemien und höhere Gewalt). Änderungen (betreffend Trainer, Veranstaltungsinhalte oder Uhrzeit), Absagen, Verschiebungen oder die beabsichtigte virtuelle Abhaltung werden den Kunden ehestmöglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. Bei Verschiebungen erfolgt eine kostenfreie Verlegung auf einen neuen Termin (Ersatztermin). Bei Absagen und Verschiebungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der konkreten Veranstaltung und Rückzahlung des dafür entrichteten Preises, es erfolgt jedoch eine Gutschrift des auf die abgesagte oder verschobene Veranstaltung entfallenden bezahlten Preises auf andere vom Kunden gewählte Veranstaltungen bzw die Veranstaltung am Ersatztermin. Auch ein Ersatz kundenseitiger Aufwendungen bzw Sach- und Vermögensschäden (zB Verdienstentgang, Reise- oder Nächtigungskosten) ist ausgeschlossen.

 

Die Kommunikation zwischen SELFCARE und den Kunden vor bzw im Rahmen von Veranstaltungen (zB Information über Änderungen, Absagen oder Verschiebungen) erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege via E-Mail oder – sofern die Kunden damit einverstanden sind – auch über andere elektronische Dienste.

 

Ein Mitfilmen, Aufzeichnen oder Abspeichern der Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Zustimmung von SELFCARE gestattet. SELFCARE behält sich vor, Kunden bei Vorliegen wichtiger Gründe (wie zB bei ungebührlichem Verhalten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung), von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen und ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen.

2.4.1.

Präsenz-Veranstaltungen

Veranstaltungen, die nicht über elektronische Medien abgehalten werden („Präsenz-Veranstaltungen“) sind begrenzt mit der Verfügbarkeit der zur Verfügung stehenden Plätze, welche, sofern es SELFCARE möglich ist, bereits vorab in der Veranstaltungsbeschreibung gesondert angegeben werden. Im Falle einer nachträglich gebotenen Reduktion der zur Verfügung stehenden Plätze (etwa durch gesetzliche oder behördliche Restriktionen oder durch Einschränkungen des Veranstaltungsortes) ist SELFCARE berechtigt, entweder die Veranstaltung hinsichtlich der das verfügbare Ausmaß übersteigenden, zuletzt angemeldeten Kunden entschädigungslos zu verschieben oder – sofern möglich – den betroffenen Kunden eine virtuelle Teilnahme anzubieten. Eine Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen ist nur unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften, behördlichen Anordnungen und der Hausordnung des Veranstaltungsortes, welche dort jeweils ausgehängt oder digital zur Verfügung steht, gestattet.

2.4.2.

Online-Veranstaltungen

 

Um Veranstaltungen, die über elektronische Medien (virtuell) abgehalten werden („Online-Veranstaltungen“, zB Webinare), absolvieren zu können, müssen kundenseitig die technischen Voraussetzungen gemäß Punkt 2.2. erfüllt sein. Die digitalen Dienste, über welche die Online-Veranstaltungen durchgeführt werden (zB Streamingdienste wie Zoom oder MS-Teams), werden zwar den Kunden von SELFCARE (etwa durch Übermittlung von Zugangs-Links auf die digitalen Dienste von Drittanbietern) zugänglich gemacht, aber nicht von SELFCARE bereitgestellt. Die Kunden sind verpflichtet, selbst (durch Vertragsabschlüsse mit Drittanbietern) dafür zu sorgen, dass sie die entsprechenden digitalen Dienste nutzen und damit die Online-Veranstaltungen von SELFCARE abrufen können.

2.5.

Stornierung

 

Abgesehen von den gesetzlichen Rücktritts- und Widerrufsrechten (siehe Anlage) besteht die Möglichkeit des Kunden, unter Einhaltung der Stornofrist eine Buchung zu stornieren. Eine Anmeldung kann bis spätestens 48 Stunden vor dem veranschlagten Beginn einer Veranstaltung storniert werden. Erfolgt die Stornierung ordnungsgemäß innerhalb der Frist, wird über die bereits geleistete Zahlung für die stornierte Veranstaltung eine Gutschrift in Höhe der geleisteten Zahlung für eine neue Veranstaltung oder (bei Verschiebungen) für einen Ersatztermin ausgestellt. Bei grundlosem Nichterscheinen des Kunden zur Veranstaltung ohne vorherige Absage (No-Show), ist der vollständige Preis ohne Gutschrift zu entrichten. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Preises oder eine Gutschrift besteht in diesem Fall nicht. Kann eine Veranstaltung infolge eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses (wie zB plötzliche Erkrankung oder Unfall) nicht mehr absolviert oder fortgesetzt werden, kann bei Vorlage geeigneter Nachweise (zB einer ärztlichen Bestätigung) unter Abzug eines angemessenen Betrages, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Zuganges der Mitteilung des Kunden samt Nachweis bei SELFCARE von SELFCARE bereits erbrachten Leistungen (einschließlich getätigter frustrierter Aufwendungen) im Vergleich zum Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen entspricht, eine Gutschrift ausgestellt werden. Die Mitteilung des Kunden bedarf zum Zwecke der Nachweisbarkeit der Textform (zB Brief oder E-Mail).

2.6.

Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen

 

SELFCARE ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet, sondern berechtigt, bei der Leistungserbringung Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen ihrer Wahl einzusetzen.

2.7.

Gutschriften und Gutscheine

 

Bei Gutschriften und Gutscheinen ist eine Barablöse und eine Übertragbarkeit ausdrücklich ausgeschlossen.

2.8.

Sorgfaltsverbindlichkeit

 

SELFCARE schuldet bei der Erbringung bzw Durchführung ihrer Leistungen nur ein sorgfältiges Bemühen, aber keinen wie immer gearteten (Leistungs-)Erfolg (Sorgfaltsverbindlichkeit).

3.

3.1.

Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Preisangaben von SELFCARE an Verbraucher verstehen sich in Euro (EUR) brutto, dh inklusive der in Österreich jeweils geltenden Umsatzsteuer.

3.2.

Preisangaben für Veranstaltungen umfassen, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, nur das von den Kunden an SELFCARE zu entrichtende Entgelt für die Teilnahme an einer Veranstaltung („Teilnahmegebühr“), nicht aber auch irgendwelche An- und Abreise-, Unterkunfts-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Versicherungs- und sonstige Kosten oder Kosten für Übungsmaterialien und -utensilien der Kunden. Diese Kosten haben die Kunden (zusätzlich zur Teilnahmegebühr) selbst zu tragen. Sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich Abweichendes festgelegt ist, sind in der Teilnahmegebühr jedoch Veranstaltungsunterlagen im üblichen Umfang (zB Skripten, Arbeits-, Kurs- und Seminarunterlagen) enthalten.

3.3.

Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von SELFCARE schulden SELFCARE die solidarische Leistungserbringung bzw Bezahlung.

3.4.

SELFCARE ist zur elektronischen Rechnungsausstellung und -übermittlung an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse berechtigt.​

3.5.

Rechnungen von SELFCARE sind unverzüglich nach Zustellung an die kundenseitig angegebene Adresse oder E-Mail-Adresse spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, auch wenn die Leistung von SELFCARE noch nicht erbracht wurde (Vorauszahlungspflicht des Kunden). Die Zahlung ist entweder durch einlangende Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angeführte Konto von SELFCARE oder in bar zu leisten. Teilzahlungen werden nur akzeptiert, wenn diese in der Anmeldung oder vor Beginn einer Veranstaltung vereinbart werden.

3.6.

Bei kundenseitigem Zahlungsverzug ist SELFCARE berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen von SELFCARE den betreffenden Kunden die Teilnahme an Veranstaltungen zu verweigern oder diese hiervon auszuschließen und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 918 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten bzw Schadenersatz (insbesondere für frustrierte Aufwendungen) zu verlangen. Das Recht von SELFCARE zur Geltendmachung der gesetzlichen Verzugszinsen bleibt unberührt.

4.

4.1.

4.1.1

4.1.2.

4.1.3.

4.1.4.

4.1.5.

4.2.

4.2.1.

4.2.2.

4.2.3.

Memberships

Vertragsdauer und Beendigung

Vertragsdauer

Dauerschuldverhältnisse (Memberships) werden entweder auf bestimmte Dauer (befristet) oder auf unbestimmte Dauer (unbefristet) abgeschlossen. Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich ein befristetes Dauerschuldverhältnis vereinbart wurde, gelten Dauerschuldverhältnisse als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

Bedingungen für befristete Verträge

 

Befristete Verträge enden automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Auflösungs- oder Kündigungserklärung bedarf. Ein neuerliches Vertragsverhältnisses bedarf der Schriftform; eine konkludente Fortsetzung oder ein Übergang in ein unbefristetes Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Bei einem befristeten Vertrag ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Sofern mit dem Kunden bei befristeten Verträgen nicht ausdrücklich eine andere Befristung vereinbart wurde, gilt eine Befristung von 12 (zwölf) Monaten ab Vertragsabschluss als vereinbart.

Bedingungen für unbefristete Verträge

 

Unbefristete Verträge können – vorbehaltlich eines etwaigen Kündigungsverzichtes – sowohl von SELFCARE als auch vom Kunden unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats ohne Angabe von Gründen gekündigt werden („ordentliche Kündigung“), wobei zu Beweiszwecken die Textform empfohlen wird. Sofern mit dem Kunden bei unbefristeten Verträgen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, verzichtet der Kunde auf die Dauer von 12 (zwölf) Monaten ab Vertragsabschluss auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung bzw auf die Geltendmachung desselben (Kündigungsverzicht). Eine während der Dauer eines Kündigungsverzichtes erklärte ordentliche Kündigung des Kunden wirkt erst zum Ablauf des Kündigungsverzichtes.

Außerordentliche Kündigung

 

Sowohl befristete als auch unbefristete Verträge – Letztere auch trotz bzw während eines Kündigungsverzichtes – können jederzeit von jeder Vertragspartei aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst werden („außerordentliche Kündigung“). Wichtige Gründe, welche SELFCARE zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind insbesondere ein Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist oder die Setzung eines SELFCARE auch bloß immateriell schädigenden Verhaltens, welches trotz Aufforderung nicht innerhalb von 14 Tagen beseitigt und abgestellt wird. Ein wichtiger Grund, welcher den Kunden zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn SELFCAE so schwerwiegende Pflichtverletzungen gesetzt hat, dass dem Kunden eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter keinen Umständen mehr zumutbar ist. Eine vertrags- bzw rechtswidrige außerordentliche Kündigung ist in eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten, sodass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zum nächstmöglichen Kündigungsendtermin endet.

Rückstellung bei Vertragsbeendigung

 

Der Kunde ist verpflichtet, bis zum Vertragsendzeitpunkt etwaige Unterlagen von SELFCARE vollständig und unbeschädigt auf eigene Kosten und Gefahr zurückzustellen.

Preise und Zahlung

Monatszins

 

Bei Dauerschuldverhältnissen gebührt SELFCARE für die Nutzungsüberlassung auf die vereinbarte Vertragsdauer ein monatlicher Zins („Membership Fee“).

Wertanpassung

 

Die monatliche Membership-Fee unterliegt einer jährlichen Wertsicherung. Als Maßstab der Wertsicherung dient der von der STATISTIK AUSTRIA verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 = 100, oder ein vergleichbarer an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Membership-Fee erhöht und vermindert sich in jenem Ausmaß, in dem sich der Verbraucherpreisindex gegenüber der Ausgangsbasis (Monat des Vertragsabschlusses) verändert, wobei eine Veränderung der Indexzahl bis einschließlich 3 % (drei Prozent) jeweils unberücksichtigt bleibt. Wird jedoch diese Schwellgrenze über- oder unterschritten, wird die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. In diesem Fall bildet die neue Indexzahl jeweils die neue Ausgangsgrundlage für die nächste Indexanpassung. Sollte kein vom wirtschaftlichen Ergebnis her vergleichbarer Index mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung durch einen von SELFCARE zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, die zuletzt von der STATISTIK AUSTRIA angewendet wurden, sodass die Kaufkraft der ursprünglich vereinbarten Membership-Fee erhalten bleibt.

Zahlung

 

Der Kunde ist zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift an SELFCARE verpflichtet, sodass die Membership-Fee innerhalb der ersten 5 (fünf) Werktage eines Kalendermonats vom Konto des Kunden eingezogen werden kann. Der Kunde ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Kontodeckung verpflichtet, widrigenfalls er die entsprechenden Rücklastspesen zu tragen hat.

5.

5.1.

Immaterialgüterrechte, Lichtbilder und Videos

Sämtliche von SELFCARE oder den ihr zurechenbaren Personen verfassten physischen oder elektronischen Unterlagen und Inhalte (zB Veranstaltungsunterlagen wie Skripten, Arbeits-, Kurs- und Seminarunterlagen, aber auch Grafiken, Skizzen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen) verbleiben im geistigen Eigentum bzw – sofern sie als Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes („UrhG“) urheberrechtlich geschützt sind – im Urheberrecht von SELFCARE bzw der ihr zurechenbaren Personen. Kunden ist ausschließlich die unveränderliche, persönliche und private Nutzung derselben gestattet. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere eine gewerbliche bzw kommerzielle Nutzung und Verwertung, Veränderung (zB Modifizierung, Adaptierung und Dekompilierung), Vervielfältigung, Verarbeitung oder eine Verbreitung, Weitergabe bzw Offenlegung an Dritte – auch in Teilen oder in überarbeiteter Form – bedarf der vorherigen ausdrücklichen nachweislichen Zustimmung von SELFCARE.

5.2.

Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von SELFCARE während einer Veranstaltung keine Lichtbild-, Ton- oder Videoaufzeichnungen (insbesondere von Veranstaltungsunterlagen oder von Personen) gemacht werden.

6.

6.1.

6.2.

Haftung

Die Teilnahme an den von SELFCARE angebotenen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, dass sie die gesundheitlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt (siehe Punkt 2.1.). SELFCARE sowie die ihm nach den geltenden Rechtsvorschriften zurechenbaren Personen haften für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von SELFCARE sowie der vorangeführten Personen für Schäden ist daher – mit Ausnahme von Schäden an Personen – bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.​

Kunden haben vor einem Vertragsabschluss SELFCARE auf allfällige Krankheiten, Unverträglichkeiten, Störungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege oder andere gesundheitliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen hinzuweisen.

6.3.

Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstande, insbesondere von Kleidung, Arbeits- und Übungsmaterialien bzw -utensilien sowie von Veranstaltungsunterlagen wird keine Haftung übernommen. Auch für Angaben in Unterlagen und Inhalte (zB in Veranstaltungsunterlagen) und für die im Rahmen von Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse sowie für die Nutzbarkeit und Nutzung derselben wird seitens SELFCARE keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei SELFCARE erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber SELFCARE abgeleitet und geltend gemacht werden.

6.4.

Digitale Dienste und digitale Inhalte von Drittanbietern sind dem Einfluss von SELFCARE vollständig entzogen. SELFCARE führt auch keine Kontrollen solcher externer digitaler Dienste und Inhalte durch und ist dazu gegenüber den Kunden auch nicht verpflichtet. SELFCARE übernimmt daher für den Betrieb, die Nutzung und die Nutzbarkeit externer digitaler Dienste und Inhalte auch keinerlei Gewährleistung, Haftung oder Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine Nutzung digitaler Dienste aufgrund technischer Schwierigkeiten, deren Ursache in der Sphäre von Drittanbietern oder von Kunden liegt, nicht möglich ist oder aufgrund von Verbindungsproblemen unterbrochen wird.

6.5.

Mehrere Personen auf Seiten eines Vertragspartners von SELFCARE haften SELFCARE für die Erfüllung und Einhaltung der ihnen obliegenden Leistungen und Pflichten sowie für allfällige Schäden zur ungeteilten Hand (solidarisch).

7.

7.1.

7.2.

7.3.

7.4.

7.5.

7.6.

Sonstige Bestimmungen

Aufrechnungsverbot

 

Gegen den Anspruch von SELFCARE auf Bezahlung von Entgelten und sonstiger Kosten können Gegenforderungen lediglich bei Zahlungsunfähigkeit von SELFCARE sowie dann und insoweit aufgerechnet werden, als sie im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit der Kunden stehen, gerichtlich festgestellt oder von SELFCARE anerkannt worden sind.

Datenschutz

 

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen enthalten die Datenschutzinformationen von SELFCARE, elektronisch abrufbar auf der Website gemäß Punkt 1.3. Sollte eine Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten von Kunden iSd Art 9 Abs 1 DSGVO aus welchen Gründen auch immer – etwa, weil kundenseitig eine dazu notwendige Einwilligungserklärung widerrufen wird – durch SELFCARE nicht mehr möglich bzw zulässig sein, so ist es SELFCARE nicht mehr möglich, die Kunden über gesundheitlichen Risiken aufzuklären. Da SELFCARE in diesem Fall eine risikolose Vertragserfüllung nicht mehr möglich wäre, ist SELFCARE daher in diesem Fall jederzeit zum sofortigen Vertragsrücktritt bzw zur sofortigen Vertragsauflösung mit Wirkung ex nunc berechtigt, ohne dass dem Kunden aus diesem Grunde irgendwelche (Ersatz- oder andere) Ansprüche zustehen.

Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen aus oder im Zusammenhang mit einem diesen AGB unterliegenden Vertrag ist der Sitz von SELFCARE (siehe Punkt 1.1.).

Online-Plattform zur Streitbeilegung, Information gemäß § 19 Abs 3 AStG

 

Die Europäische Kommission stellt eine Online-Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“) bereit, die elektronisch unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Kunden haben die Möglichkeit, diese Online-Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Gemäß § 19 Abs 3 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz hat SELFCARE Kunden, die Verbraucher sind, wenn sie mit diesen in einer Streitigkeit keine Einigung erzielen kann, auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger auf die für sie zuständige Stelle zur alternativen Streitbeilegung hinzuweisen. Für Online-Geschäfte sind dies: http://www.ombudsmann.at und http://www.verbraucherschlichtung.or.at. SELFCARE erklärt bereits jetzt, dass sie an einem alternativen Streitbeilegungsverfahren vor den zuständigen Alternativ-Streitbeilegungsstellen nicht teilnimmt.

Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem materiellem Recht (unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes). Bei Kunden als Verbraucher darf diese Rechtswahl jedoch nicht dazu führen, dass den Verbrauchern der Schutz entzogen wird, der ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach dem Recht, das mangels einer Rechtswahl anzuwenden wäre, nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von SELFCARE (siehe Punkt 1.1.) vereinbart. Bei Kunden als Verbraucher gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, soweit nicht zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen vorgehen.

Anlagen

 

Anlagen zu diesen AGB gelten als integrierende Bestandteile derselben.

1.

1.1.

Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG)​

Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die ihre Vertragserklärung weder in den vom Unternehmen für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem vom Unternehmen dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben haben, können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3 KSchG zurücktreten.

1.2.

Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 (vierzehn) Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmens, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechtes enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 (zwölf) Monaten und 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss bzw Warenlieferung zu. Wenn das Unternehmen die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.​​

1.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:

  • wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmen oder ihren Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,

  • wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind,

  • bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25,00, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50,00 nicht übersteigt,

  • bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) unterliegen, oder

  • bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.

1.4.

​Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss des Verbrauchers, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist.

2.

2.1.

Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß § 3a Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können von ihrem Vertragsantrag oder vom Vertrag gemäß § 3a KSchG weiters zurücktreten, wenn ohne ihre Veranlassung für ihre Einwilligung maßgebliche Umstände, welche das Unternehmen im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.

 

Maßgebliche Umstände sind:

  • die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmens erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,

  • die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,

  • die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und

  • die Aussicht auf einen Kredit.

2.2.

​Der Rücktritt kann binnen 1 (einer) Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den Verbraucher erkennbar ist, dass die vorstehend angeführten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 (einen) Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrages durch beide Vertragspartner.

2.3.

Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn:

  • er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,

  • der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist, oder

  • der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrages bereit erklärt.

3.

3.1.

3.2.

Belehrung über das Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG)

Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist

 

Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG können gemäß § 11 Abs 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) von einem Fernabsatzvertrag (§ 3 Z 2 FAGG) oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (§ 3 Z 1 iVm Z 3FAGG) mit einem Unternehmen binnen 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

Die Frist zum Rücktritt beginnt:

  1. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
  2. bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:

a) mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,

b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,

c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,

d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt,

  3. bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses,

Unterbliebene Aufklärung über das Rücktrittsrecht

 

Ist das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG nicht nachgekommen, so verlängert sich die in § 11 leg cit vorgesehene Rücktrittsfrist um 12 (zwölf) Monate. Holt das Unternehmen die Informationserteilung innerhalb von 12 (zwölf) Monaten ab dem gemäß Punkt 3.2. für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 (vierzehn) Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.

3.3.

Ausübung des Rücktrittsrechtes

 

Die Erklärung des Rücktrittes ist an keine bestimmte Form gebunden, er ist jedoch mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten, an das Unternehmen zu richten. Der Verbraucher kann dafür das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung laut Anlage verwenden. Sofern das Unternehmen diese Möglichkeit vorgesehen hat, kann das Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung oder eine anders formulierte Rücktrittserklärung auch auf der Website des Unternehmens elektronisch ausgefüllt und abgeschickt werden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm das Unternehmen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG zu übermitteln.

3.4.

Pflichten des Unternehmens bei Rücktritt des Verbrauchers vom Vertrag

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag zurück, so hat das Unternehmen alle vom Verbraucher an das Unternehmen geleistete Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten. Das Unternehmen hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, dessen sich der Verbraucher für die Abwicklung seiner Zahlung bedient hat; die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels ist aber dann zulässig, wenn dies mit dem Verbraucher ausdrücklich vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten anfallen. Hat sich der Verbraucher ausdrücklich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung der ihm dadurch entstandenen Mehrkosten. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er entweder die Ware wieder zurückerhalten oder ihm der Verbraucher einen Nachweis über die Rücksendung der Ware erbracht hat; dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen.

3.5.

Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Kaufvertrag

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an das Unternehmen zurückzustellen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Rückstellungsfrist ist gewahrt, wenn die Ware innerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware sind vom Verbraucher zu tragen; dies gilt nicht, wenn das Unternehmen sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen, oder wenn es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen die Ware zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat das Unternehmen die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden. Der Verbraucher hat dem Unternehmen nur dann eine Entschädigung für eine Minderung des Verkehrswerts der Ware zu zahlen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zurückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmen nicht gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG über sein Rücktrittsrecht belehrt wurde. Außer den in dieser Bestimmung angeführten Zahlungen und allfälligen Mehrkosten nach § 14 Abs 2 FAGG dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.6..

Pflichten des Verbrauchers bei Rücktritt von einem Vertrag über Dienstleistungen oder digitale Inhalte (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG)

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über Dienstleistungen zurück, nachdem er ein Verlangen gemäß § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.9.) erklärt und das Unternehmen hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, so hat er dem Unternehmen einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmen bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Ist der Gesamtpreis überhöht, so wird der anteilig zu zahlende Betrag auf der Grundlage des Marktwertes der erbrachten Leistungen berechnet. Die anteilige Zahlungspflicht nach Satz 1 besteht nicht, wenn das Unternehmen seiner Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG nicht nachgekommen ist. Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Unternehmens keine Zahlungspflicht. Außer der in Satz 1 dieses Punktes angeführten Zahlung dürfen dem Verbraucher wegen seines Rücktritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.7.

Auswirkungen des Rücktrittes auf akzessorische Verträge

 

Tritt der Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) vom Vertrag zurück, so gilt der Rücktritt auch für einen akzessorischen Vertrag im Sinne des § 3 Z 7 FAGG. Außer in den in den §§ 15 und 16 FAGG (entsprechend den Punkten 3.5. und 3.6.) angeführten Zahlungen dürfen dem Verbraucher daraus keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

3.8.

Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

 

Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über:

  1. Dienstleistungen, wenn das Unternehmen – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG (entspricht Punkt 3.8.) sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechtes bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,

  2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können,

  3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,

  4. Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

  5. Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

  6. die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (im Sinne des § 3 Z 6 FAGG), wenn das Unternehmen – mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers, verbunden mit dessen Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung, und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 5 Abs 2 oder § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Lieferung begonnen hat.

3.9.

Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist

 

Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag eine Dienstleistung, die nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass das Unternehmen noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG (entspricht Punkt 3.1.) mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss das Unternehmen den Verbraucher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertragserfüllung gerichtetes Verlangen – im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne des § 3 Z 5 FAGG – zu erklären.

ANLAGE

Musterformular Rücktritts- und Widerrufserklärung

 

Verbraucher können zur Ausübung ihres Rücktrittsrechtes nachstehendes Formular verwenden:

 

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An:

Sheyda Daban

Herrenstraße 20/1

4020 Linz

 

(Vorab) Per E-Mail:    hello@theselfcare-club.at  [empfohlen: mit Sende- und Lesebestätigung]

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Hiermit trete(n) ich(wir)

Name(n) und Adresse(n):    _____________________________________________________

 

    _____________________________________________________

 

gemäß [Bitte ankreuzen!]      □   § 3 Konsumentenschutzgesetz

         □   § 3a Konsumentenschutzgesetz

         □    Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz

 

von dem von mir(uns) abgeschlossenen Vertrag vom [Datum] ________________________________

 

betreffend [Dienstleistung] ______________________________________________________ zurück.

 

 

[Ort] ________________________________ am [Datum] ________________________________

 

 

 

_________________________________

Unterschrift der(s) Verbraucher(s)

[nur bei Mitteilung auf Papier]

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